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Europa-GmbH: Chance für den Mittelstand

Die Europäische Kommission hat Ende Juni den Entwurf einer Verordnung zur Schaffung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG), landläufig auch Europa-GmbH genannt, vorgelegt (KOM(2008) 396).

Zielsetzung

Ziel der Verordnung ist es, durch die Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsform die Wettbewerbsfähigkeit und die Aktivitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen in Europa zu fördern. Die EPG soll als Pendant zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) eine auf den Mittelstand zugeschnittene Rechtsform darstellen. Durch eine europaweit einheitliche Rechtsform und Erleichterungen bei der Niederlassung soll erreicht werden, dass grenzüberschreitend tätige Mittelständler nicht in jedem Mitgliedstaat der EU, in welchem sie tätig werden wollen, unterschiedliche Gesellschaften gründen müssen. Hierdurch sollen insbesondere die Kosten, welche zur Einhaltung der Gründungsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten regelmäßig entstehen, vermieden werden. Die Rechtssicherheit für den Unternehmer soll erhöht werden.

Ausgestaltung

Im deutschen Rechts ist die EPG am ehesten mit der „Unternehmergesellschaft“, die im Rahmen der GmbH-Reform eingeführt werden wird, vergleichbar. Sie soll bereits bei einem Kapitaleinsatz von EUR 1 gegründet werden können. Wie die GmbH soll die EPG durch eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter gekennzeichnet sein. Näheres zu der geplanten Gesellschaftsform können Sie im Rahmen unserer diesjährigen Jahrestagung Gesellschaftsrecht erfahren (siehe den Veranstaltungshinweis auf Seite 8).

Gesetzgebungsverfahren

Der Kommissionsvorschlag wird derzeit vom europäischen Gesetzgeber beraten. Es ist geplant, dass die EPG-Verordnung am 01.07.2010 in Kraft tritt.


Fazit: Bereits in absehbarerer Zeit könnte mittelständischen Unternehmen mit der Europäischen Privatgesellschaft eine interessante alternative Rechtsform zur deutschen GmbH zur Verfügung stehen, die es ermöglichte, europaweit unternehmersiche Aktivitäten in einer einheitlichen Rechtsform zu organisieren. Wen diese Aussicht näher interessiert, der sollte an unserer diesjährigen Jahrestagung Gesellschaftsrecht am 21.11.2008 teilnehmen, in deren Rahmen Prof. Dr. Peter Hommelhoff zur EPG referieren wird. <<

Dr. Andreas Masuch
a.masuch(at)melchers-law(dot)com