MELCHERS LAW Ausgabe 08_Juli/August 2008
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
am 23.05.2008 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums zugestimmt. Durch den neu eingefügten § 97 a UrhG werden damit die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen von Privatpersonen auf 50,– EUR begrenzt. Dies sollte allerdings nicht zu der Annahme verführen, der Austausch von Musik- und Filmdateien in Computernetzwerken des Internets (sog. Filesharing) könne zukünftig bedenkenlos praktiziert werden. Eltern minderjähriger Kinder sind auch weiterhin gut beraten, die Nutzung von Tauschbörsen im Auge zu behalten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Mehr zu dieser Thematik finden Sie in dieser Ausgabe unserer MELCHERS LAW. Denn auch außerhalb geschäftlicher Fragestellungen geben wir Ihnen gerne nützliche Hinweise, damit sich die Alltagstauglichkeit und Praxisrelevanz unserer MELCHERS LAW nicht allein auf Ihre -unternehmerische Tätigkeit beschränkt.
Mit besten Grüßen
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