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MELCHERS LAW Ausgabe 28_November/Dezember 2011

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

aufgrund der turbulenten Weltwirtschaftslage ist der Kauf einer Immobilie in Deutschland noch interessanter geworden. Bekanntermaßen ist ein Grundstückskaufvertrag notariell zu beurkunden. Sinn und Zweck dieser strikten Gesetzeslage ist es unter anderem, den Käufer und auch den Verkäufer auf die große Bedeutung des Grundstückskaufvertrages hinzuweisen. Es ist auch Aufgabe des Notars sicherzustellen, dass ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. Nicht zuletzt hat die Finanzkrise, die unter anderem auch durch den leichtsinnigen Kauf von Immobilien im englischsprachigen Raum, wo es eine solche Beurkundungspflicht nicht gibt, ausgelöst worden ist, gezeigt, dass der Zwang zur Beurkundung in Deutschland auch volkswirtschaftlich eine sehr positive Wirkung hat. Das von mir geführte Notariat bei MELCHERS in Berlin bietet Ihnen die Möglichkeit, von hier aus auch Grundstückskaufverträge deutschlandweit zu beurkunden. Darüber hinaus macht es oft Sinn, zusätzlich möglichst frühzeitig einen im Immobilienkaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Wie so häufig gilt auch beim Immobilienkauf: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Viel Freude mit unserer aktuellen MELCHERS LAW und ggf. mit Ihrer  neuen Immobilie!

Mit den besten Grüßen