Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Im Wettbewerbsrecht beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Verkaufsförderaktionen, genauso auch in Streitfällen über unlautere oder irreführende Werbung. Besondere Bedeutung kommt daneben dem Nachahmungsschutz zu. Die Konzeption von Vertriebssystemen unter Ausnutzung wettbewerbsrechtlicher Spielräume stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Unser Fachbereich Kartellrecht prüft die Zulässigkeit von Forschungs- oder Kooperationsvereinbarungen, beispielsweise von Einkaufsgemeinschaften, ferner die Gestaltung von Vertriebsverträgen, Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen im Hinblick auf ihre Kartellrechtskonformität. Tätig sind wir auch bei der Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen vor nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung bzgl. der Verhaltensanforderungen an marktbeherrschende Unternehmen und die Implementierung effektiver kartellrechtlicher Compliance-Strukturen.
- Gestaltung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen
- Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Streitfällen
- Rechtsschutz gegen Nachahmung und Leistungsübernahme
- Vertriebskartellrecht
- Antrag auf Freistellung vom Wettbewerbsverbot
- Vertragsgestaltung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten
- Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
- Vertretung gegenüber dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission


